HistorioPlag Wiki
Advertisement




[91]
[...] Zum Gegenstande meiner Inauguraldissertation wählte ich eine kritische Prüfung der Quellen für unsere Kenntniß von Asklepiades*). Ich bekenne, daß mir diese Dissertation noch jetzt gar nicht mißfällig ist, aber durch eine Unbedachtsamkeit, die ich mir dabei hatte zu Schulden kommen lassen, zog sie mir viel Verdruß zu. Als ich nämlich von Wien zurück kam, hatte ich das Material zu meiner Dissertation bereits gesammelt, und erfuhr nun, daß während meiner Abwesenheit mein Freund Clarus denselben Gegenstand bearbeitet und zum Behufe der Habilitation eine Dissertation über die Uebereinstimmung der methodischen und der Brownschen Schule vertheidigt hatte. Ich las diese Arbeit sogleich, fand aber darin nichts Eigenthümliches und für mich Neues. Als ich nun nach Jahresfrist promovirte, dachte ich aus diesem Grunde in Wahrheit nicht mehr an die Arbeit meines Freundes und unterließ es, sie zu citiren, was ich aus Artigkeit allerdings hätte thun sollen, wiewohl ich sie in der Vorrede zu meiner zugleich erschienenen deutschen Schrift wirklich angeführt hatte. Clarus gewährte meine Bitte, mir zu opponiren, entschuldigte sich aber im Voraus, daß er meine Einladung zum Mittagsessen anzunehmen

(*) Scriptorum de Asclepiade index. Dissertatio, quam praeside Birkholz d. 27. Junii 1800 publice defendet auctor C.F. Burdach. Lipsiac 35 S. 4.

[92]
durch praktische Geschäfte verhindert werde. Mich befremdete diese Weigerung allerdings, doch hatte ich weiter kein Arg. Wie staunte ich nun, als er im Auditorium öffentlich erklärte, er könne seine Opposition nur gegen die angehängten Thesen richten, da ich in der Dissertation selbst ein Plagiat an ihm begangen und noch dazu seine Abhandlung, aus der ich geschöpft, nicht genannt habe. Ich erwiderte, aus meiner Dissertation gehe klar und unwidersprechlich hervor, daß ich nur aus den Quellen selbst geschöpft und über den Asklepiades ungleich mehr gesagt habe, als er in seiner Abhandlung. Er blieb bei seiner Behauptung und sagte endlich, ich hätte ja sogar seine Worte abgeschrieben. Wenig fehlte, daß ich hierbei alle Fassung verlor. Aufgefordert, dies zu beweisen, gab er die Worte an: Asclepiadem spretis pollicitationibus Mithridatis. Glücklicherweise erinnerte ich mich, daß dies die eigenen Worte des Plinius waren, von dem Clarus wie ich sie entlehnt hatte; dies konnte er nicht leugnen und andere Beweise eines Plagiats vermochte er nicht anzuführen: vor den Zuhörern war ich also wohl gerechtfertigt. Was kann aber einem angehenden akademischen Docenten Schlimmeres widerfahren, als die Beschuldigung eines literarischen Diebstahls?! Ich war entsetzt, kehrte in großer Aufregung nach meiner Wohnung zurück, nahm, sobald meine Gäste weggegangen waren, die Dissertation meines Gegners, deren Detail mir nicht mehr gegenwärtig war, vor und überzeugte mich, daß jeder Unparteiischer bei Vergleichung beider Dissertationen einsehen müßte, mir sei Unrecht geschehen. Ich schrieb an Clarus, bei ruhiger Ueberlegung werde er sich überzeugen, daß ich seine Arbeit wirklich nicht benutzt habe; er möge daher zu Wiederherstellung meiner gekränkten Ehre dies durch einen Anschlag am schwarzen Brete erklären und seine Behauptung eines Plagiats zurücknehmen, widrigenfalls ich mir selbst Satisfaction verschaffen würde. Es war eine große Unvorsichtigkeit, mich dieses Ausdrucks zu bedienen; ich meinte nichts Anderes damit, als daß ich meine Ehre durch eine mittels des Druckes zu veröffentlichende Widerlegung jener Beschuldigung retten würde. Ich erhielt eine sehr kluge Antwort,

[93]
die mit folgenden Worten anhebt: "Ich habe in meiner Opposition erklärt, daß Deine im ersten Capitel Deiner Dissertation geäußerten Muthmaaßungen über das wahrscheinliche Zeitalter des Asklepiades größtentheils" (unterstrichen) "mit demjenigen übereinstimmen, was ich in meiner Abhandlung über den nämlichen Gegenstand gesagt habe, dasjenige, was aus dem Sextus Empirikus angeführt wird und die sich von selbst ergebende Bestimmung der Jahreszahlen ausgenommen." Hiermit leugnete er nun die mir zugefügte Beleidigung, setzte aber hinzu, er habe "Satz für Satz die Uebereinstimmung unserer Behauptungen gezeigt", und ich habe bei meiner Vertheidigung mich gar nicht auf Widerlegung des Factums(?) eingelassen, sondern es nur zu entschuldigen gesucht; übrigens verachte er meine Drohung, bringe die Angelegenheit vor den Richterstuhl der medicinischen Facultät, und gehe, dem Hofrathe Platner die nähere Anzeige zu machen. – Bald darauf ließ mich Platner zu sich rufen und redete mich damit an, daß er mich vor Studentenstreichen warnen müsse, da ich Clarus habe herausfordern wollen. Ich war über diese Denunciation empört, sprach meine Indignation über die erlittene Beleidigung aus, und erklärte, daß ich meine Rechtfertigung drucken lassen und nächstens zur Censur bei ihm einreichen werde. Ich brachte ihm auch nach einigen Tagen einen ausführlichen Aufsatz mit dem Motto aus Cicero: qui stadium currit, eniti et contendere debet, quam maxime possit, ut vincat; supplantare eum, quicum certet, aut manu depellere nullo modo debet. Ich wartete eine Weile vergebens auf die Rückgabe des censirten Aufsatzes, um ihn drucken zu lassen; allmälig legte sich meine Aufregung; Platner erwähnte nichts mehr von dem Streite; ich regte die Sache auch nicht mehr an, da ich etwas Besseres zu thun hatte, und nach einigen Jahren vermittelte Schwägrichen meine Versöhnung mit Clarus, mit dem ich seitdem auch immer in einem freundschaftlichen Verhältnisse gestanden habe.


Dissertationen:


Anmerkungen:

  1. Im Wikipedia-Personenartikel zu Karl Friedrich Burdach (1776-1847) heißt es u.a.: "Seine Autobiographie ist eine wichtige Quelle für die Wissenschafts- und Medizingeschichte des frühen 19. Jahrhunderts."
  2. Bei der auf S. 91 erwähnten "zugleich erschienenen deutschen Schrift" handelte es sich um Burdachs Monografie Asklepiades und John Brown. Eine Parallele, Leipzig 1800 [170 S.] (Digitalisat).
  3. Johann Christian August Clarus (1774-1854) hatte 1799 nahezu zeitgleich noch eine weitere themennahe Dissertation in Leipzig eingereicht: Scholae methodicae et Brunonianae consensus [29 S.], die vom 28.08. datiert; die Momenta-Dissertation datiert vom 27.08. (deren Jahresangabe 1801 im Wikipedia-Personenartikel ist unzutreffend).
  4. Damit hatten Clarus und Burdach jeweils zwei Arbeiten zum gleichen engen Themenkreis verfasst und publiziert: Clarus je 1799, Burdach je 1800. Burdach erwähnt auch die gemeinsame Verwendung mind. einer Quelle (Plinius).
  5. Bemerkenswert erscheint, dass der darüber ausgebrochene Streit zwischen beiden nicht rascher und direkt sondern erst "nach einigen Jahren" und durch einen Vermittler beigelegt werden konnte.
  6. Eine Reflexion klingt zeitlos: "Was kann aber einem angehenden akademischen Docenten Schlimmeres widerfahren, als die Beschuldigung eines literarischen Diebstahls?!"
  7. Weitere Diskussionen finden sich in diesem Forum.
Advertisement